Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, uns eine Meldung zukommen zu lassen. Damit helfen Sie uns, das SportBildungswerk besser und sicherer zu machen. Deshalb freuen wir uns über jeden Hinweis, den wir erhalten. Diese Meldestelle wurde eingerichtet um Hinweisen nachzugehen, die
- strafrechtliche Bedeutung haben,
- Ordnungswidrigkeiten darstellen, aus deren Inhalt sich Gefahr für Leib und Leben. Gesundheit oder Rechte von Arbeitnehmern ergeben.
In einem Fall, in dem Unklarheit herrscht, ob und in wie weit Ihr Fall dem entspricht, haben wir geschultes Personal, dass sich der Sache annimmt. Sollte ihr Hinweis nicht in den Anwendungsbereich fallen, werden wir ihn unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte weiterleiten.
Beauftragt mit der Aufklärung von Sachverhalten im SportBildungswerk NRW ist derzeit Karl Ludewitz mit der Annahme, Auswertung und Bearbeitung der eingehenden Meldungen. Die genannte Person erfüllt die Vorgaben gem. § 15 HinSchG.
Nur die o.g. Person hat Zugriff auf die über den genutzten Link eingegebenen Daten und die Dateien, die Sie uns ggf. zur Verfügung stellen.
Ihr Name wird gegenüber Dritten nur mit Ihrer Zustimmung verwendet und das auch nur dann, wenn es unabdingbar für die Verfolgung der Meldung ist. Solche Schritte werden vorher mit Ihnen besprochen. Wir bearbeiten natürlich auch anonyme Meldungen. Besser für den Erfolg der Ermittlungen ist allerdings, wenn wir Fragen adressieren können die sich ergeben, um den Sachverhalt aufklären zu können. Wir garantieren die absolute Vertraulichkeit, die Ihnen nach Recht und Gesetz auch zusteht.
Unmittelbar nach Abgabe der Meldung über u.a. Formular erhalten Sie die Eingangsbestätigung. Sollten Sie Dateien (wie zum Beispiel Fotos, Scans oder Ähnliches) an uns senden wollen, können Sie das bei gewünschtem Anonymbleiben über einen Link innerhalb in der Eingangsbestätigung (automatisch angezeigt nach Versenden des Fragebogens) veranlassen.
Weiterführende Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz erhalten Sie unter:
https://www.sportbildungswerk-nrw.de/service/verfahrensordnung-hinweisgeberschutzgesetz
Sie können sich alternativ auch an andere Meldestellen wenden.
Externe Meldestellen:
Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Bundeskartellamt
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/channels?id=bkarta&language=ger
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
- strafrechtliche Bedeutung haben,
- Ordnungswidrigkeiten darstellen, aus deren Inhalt sich Gefahr für Leib und Leben. Gesundheit oder Rechte von Arbeitnehmern ergeben.
In einem Fall, in dem Unklarheit herrscht, ob und in wie weit Ihr Fall dem entspricht, haben wir geschultes Personal, dass sich der Sache annimmt. Sollte ihr Hinweis nicht in den Anwendungsbereich fallen, werden wir ihn unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte weiterleiten.
Beauftragt mit der Aufklärung von Sachverhalten im SportBildungswerk NRW ist derzeit Karl Ludewitz mit der Annahme, Auswertung und Bearbeitung der eingehenden Meldungen. Die genannte Person erfüllt die Vorgaben gem. § 15 HinSchG.
Nur die o.g. Person hat Zugriff auf die über den genutzten Link eingegebenen Daten und die Dateien, die Sie uns ggf. zur Verfügung stellen.
Ihr Name wird gegenüber Dritten nur mit Ihrer Zustimmung verwendet und das auch nur dann, wenn es unabdingbar für die Verfolgung der Meldung ist. Solche Schritte werden vorher mit Ihnen besprochen. Wir bearbeiten natürlich auch anonyme Meldungen. Besser für den Erfolg der Ermittlungen ist allerdings, wenn wir Fragen adressieren können die sich ergeben, um den Sachverhalt aufklären zu können. Wir garantieren die absolute Vertraulichkeit, die Ihnen nach Recht und Gesetz auch zusteht.
Unmittelbar nach Abgabe der Meldung über u.a. Formular erhalten Sie die Eingangsbestätigung. Sollten Sie Dateien (wie zum Beispiel Fotos, Scans oder Ähnliches) an uns senden wollen, können Sie das bei gewünschtem Anonymbleiben über einen Link innerhalb in der Eingangsbestätigung (automatisch angezeigt nach Versenden des Fragebogens) veranlassen.
Weiterführende Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz erhalten Sie unter:
https://www.sportbildungswerk-nrw.de/service/verfahrensordnung-hinweisgeberschutzgesetz
Sie können sich alternativ auch an andere Meldestellen wenden.
Externe Meldestellen:
Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Bundeskartellamt
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/channels?id=bkarta&language=ger
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.